Impressum und AGB`s
Inhaber und inhaltliche Verantwortung:
Sabine Stöckel
Fotoplus Eschborn
Mergenthalerallee 79-81
65760 Eschborn
Telefon: 06196 483148
IDNR: DE223038033
Haftungshinweis:
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Begriffsbestimmungen und Geltung dieser Bedingungen
Auftragnehmer im Sinne der nachfolgenden Geschäftsbedingungen ist nach konkreter Auftragserteilung Hauptstelle Fotoplus, Mergenthaleralle 79-81, 65760Eschborn. Die Besteller und sonstigen Kunden des Auftragnehmers werden als Auftraggeber bezeichnet. Auftraggeber ist in jedem Falle ausschließlich der Vertragspartner. Dies ist auch dann der Fall, wenn die gegenständlichen Waren und Dienstleistungen im Interesse eines Dritten in Auftrag gegeben oder ausgeführt werden bzw. der Auftraggeber nur Zwischenhändler sein sollte.
Diese Geschäftsbedingungen sind die Grundlage für alle Leistungen und Services zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden. Eigene Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden von den nachfolgenden Bedingungen verdrängt und haben somit keine Geltung.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Der Auftraggeber wird über das Waren- und Dienstleistungsangebot des Auftragnehmers durch dessen Internetauftritt und/oder entsprechendes Werbematerial informiert. Die darin benannten Inhalte sind sämtlich freibleibend und unverbindlich. Der Vertragsabschluss kommt durch die Annahme der Bestellung des Auftraggebers durch den Auftragnehmer zustande. Die Auftragserteilung erfolgt insbesondere auch durch Zusenden von Bildvorlagen in Dateiform, entwickelten bzw. unentwickelten Negativfilmen, Bildabzügen etc. zur weiteren Bearbeitung oder durch das Bestellen sonstiger Waren und Dienstleistungen. Der Auftragnehmer nimmt dieses Angebot durch eine Bestätigung per E-Mail oder durch Zusendung der bestellten Waren und Dienstleistungen an. Der Auftraggeber verzichtet insoweit auf eine ausdrückliche Annahmeerklärung. Fachaufträge von Fach-, Werbe und Industriefotografen sowie sonstigen Professionals sind bei Aufgabe einer Bestellung besonders zu kennzeichnen. Bei der Bestellung von mehreren Waren oder Dienstleistungen liegen getrennte und von einander unabhängige Angebote zum Abschluss von mehreren Kauf- oder Werkverträgen über jede einzelne bestellte Ware oder Dienstleistung vor. Die jeweiligen Leistungen werden daher gesondert und unabhängig voneinander ausgeführt.
§ 3 Leistungen/Eigentumsvorbehalt
Der Umfang der Leistungen ergibt sich vorrangig aus dem Vertragsschluss selbst, aus diesen AGB und nachrangig aus den Internetseiten des Auftragnehmers und sonstigen Leistungsbeschreibungen (Flyern, Prospekte, Werbung). Leistungsfristen und -termine sind nur dann rechtsverbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Im Übrigen liefert der Auftragnehmer unter Berücksichtigung ordnungsgemäßer Leistungserbringung schnellstmöglich. Erbringt der Auftragnehmer eine fällige Leistung nicht, kann der Auftraggeber nur dann vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung oder Ersatz derjenigen Aufwendungen verlangen, die er im Vertrauen auf den Erhalt der Leistung gemacht hat und billigerweise machen durfte, sofern er dem Auftragnehmer zuvor schriftlich, per Telefax oder E-Mail eine angemessene Frist zur Bewirkung der Leistung in Verbindung mit der Erklärung gesetzt hat, dass er die Annahme der Leistung nach dem erfolglosen Ablauf der Frist ablehnen werde. Ein dem Auftraggeber wegen verzögerter Leistung etwa zustehender Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung oder auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen ist in seiner Höhe auf den Materialwert der von der Verzögerung betroffenen Leistung begrenzt. Ein darüber hinausgehender Anspruch ist ausgeschlossen, es sei denn, die Verzögerung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers. Ein vom Auftraggeber etwa erklärter Rücktritt vom Vertrag wegen verzögerter Leistung berührt nur das von der Verzögerung betroffene Vertragsverhältnis. Bis zur vollständigen Bezahlung der bestellten Waren- und Dienstleistungen bleiben diese vollständiges Eigentum des Auftragnehmers. Dies gilt auch dann, wenn Teilzahlungen bereits erbracht wurden.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat im vereinbarten Umfang die Mitwirkungshandlungen, die zur vertragsgemäßen Ausführung der von dem Auftragnehmer geschuldeten Lieferungen und Leistungen erforderlich sind, vollständig und zeitgerecht zu erbringen, insbesondere dem Auftragnehmer die notwendigen und geeigneten Materialien und Informationen unaufgefordert und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen bzw. Nachfragen des Auftragnehmers unverzüglich zu beantworten.
§ 5 Urheberrechte/Persönlichkeitsrechte/Leistungsvorbehalte
Der Auftraggeber versichert mit der Abgabe seiner Bestellung, dass die im Rahmen der Bestellung überlassenen Digitalvorlagen (Dateien), Bildvorlagen (Positive/Negative) und sonstigen Arbeitsmittel keine Inhalte haben, die bestehende Urheberrechte und/oder Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen. Darüber hinaus versichert der Auftraggeber, dass die Inhalte der übertragenen Dateien nicht gegen Strafgesetze, allgemeine Moralvorstellungen oder gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung verstoßen. Soweit der Auftraggeber selbst Dateien, Vorlagen etc. von Dritten erhält und diese an den Auftragnehmer weiter gibt, hat er seinerseits Sorge dafür zu tragen, dass ihm der jeweilige Dritte eine entsprechende Erklärung abgibt. Sofern Dritte gegenüber dem Auftragnehmer eine Verletzung vorgenannter Rechte geltend machen, verpflichtet sich der Auftraggeber in jedem Falle, den Auftragnehmer diesbezüglich von sämtlichen Ansprüchen freizustellen. Bei Feststellung vorgenannter Inhalte behält sich der Auftragnehmer vor, die beauftragten Leistungen nicht auszuführen und gegebenenfalls die Strafverfolgungsbehörden zu informieren.
§ 6 Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltung
Die Vergütung bzw. der Kaufpreis für die bestellten Waren- und Dienstleistungen nebst Verpackungskosten und Porto richtet sich nach der in der Bestellung, auf den Internetseiten des Auftragnehmers oder in sonstiger Weise veröffentlichten Preisliste bzw. den in diversen Werbemaßnahmen angegebenen Preisen. Die Anlieferung unfertiger Aufträge und der Versand ausgeführter Aufträge einschließlich Verpackungsmaterial erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Die Bezahlung durch den Auftraggeber erfolgt entsprechend den auf den Internet-Seiten des Auftragnehmers oder in sonstiger Form (Flyer Inserate etc.) angebotenen Zahlungs-Arten (z.B. auf Rechnung, per Kreditkarte usw.) oder zu den individuell zwischen Besteller und Auftragnehmer vereinbarten Modalitäten. Sofern in der Rechnung des Auftragnehmers keine Zahlungsbedingungen genannt sind, ist der dort ausgewiesene Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung fällig und muss binnen 7 Tagen nach Rechnungserhalt vom Auftraggeber bezahlt sein. Etwa anfallende Nachnahmekosten sind in voller Höhe von dem Auftraggeber zu tragen. Falls der Rechnungsbetrag durch Lastschrifteinzug erfolgen sollte, hat der Auftraggeber die Kosten zu tragen, die dadurch entstehen, dass die Abbuchung mangels Deckung oder falscher Kontoangaben nicht möglich sein sollte. Gerät der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug, sind die Forderungen des Auftragnehmers mit 8,0 % (sofern der Aufraggeber Verbraucher ist mit 5 %) über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu verzinsen. Unberührt bleibt das Recht des Auftragnehmers, einen höheren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen. Der Auftragnehmer behält sich vor, Bestellungen nur gegen Vorkasse durchzuführen. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung mit Forderungen gegen den Auftragnehmer nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt oder von dem Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt ist. Für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftragnehmer gilt die vorstehende Regelung entsprechend. Sofern der Auftragnehmer dem Auftraggeber Rabatte gewährt und der Auftraggeber diese Rabatte seinen Kunden nicht weitergibt, sondern als eigene Vergütung (Provision etc.) vereinnahmt, haftet für diese Beträge steuerrechtlich ausschließlich der Auftraggeber.
§ 7 Rücktritt/Widerruf
Ein Widerrufsrecht besteht nicht.
§ 8 Haftung/Mängelbeseitigung
Der Auftragnehmer führt beauftragte Fotoarbeiten und sonstige Dienstleistungen nach dem jeweils aktuellen Standard der Technik aus, oder wie es in Angeboten auf Websites oder/und Flyern oder sonstiges Angeboten wird. Er übernimmt jedoch keine Garantie dafür, dass die beauftragten Fotoarbeiten oder andere beauftragte Arbeiten, speziell Digitale Arbeiten dem individuellen Geschmack des Auftraggebers entsprechen. Farbliche Differenzen zwischen Fotoarbeiten und den Originaldateien oder Scans von Dias/Negativen und/oder Fotos können technisch nicht vermieden werden und stellen damit keinen Mangel dar. Dementsprechend können auch Nachbestellungen von der Erstlieferung bzw. Mustern abweichen, ohne dass dies einen Mangel darstellt. Objektive, offensichtliche Mängel der Waren- und Dienstleistungen sind von dem Auftraggeber binnen zwei Wochen nach Erhalt der Ware schriftlich und
unter Vorlage sämtlichen Negativ- und Positivmaterials, bei Digitalarbeiten die CD/DVD sowie die Original Fotos/Dias/Negative/Filme, zu rügen. Verdeckte Mängel sind zwei Wochen nach Feststellung (aus objektiver Sicht) des Mangels geltend zu machen. Eine spätere Geltendmachung ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer hat bei berechtigten Mängeln das Recht, einen Nachbesserungsversuch zu unternehmen bzw. eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Erst dann, wenn auch ein zweiter Versuch fehlschlägt, ist der Auftraggeber berechtigt, die Rückgängigmachung des Vertrages oder eine Minderung der vereinbarten Vergütung zu verlangen. Etwaige Haftungsansprüche sowohl gegen den Auftragnehmer selbst, als auch gegen dessen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen sind dem Grunde nach auf vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden sowie pflichtwidrig herbeigeführte Verletzungen so genannter Kardinalspflichten (= wesentliche Vertragspflichten) und summenmässig auf den Materialwert der erbrachten Leistung beschränkt.
§ 9 Datenerfassung
Für die Dauer des Vertragsverhältnisses und in den Fällen des nachfolgenden Satzes 2 darf der Auftragnehmer die personenbezogenen Daten des Auftraggebers unter Beachtung der geltenden Datenschutz gesetzlichen Regelungen speichern und verarbeiten. Bundesdatenschutzgesetz BDSG und Teledienstdatenschutzgesetz TDDSG finden Anwendung. Der Auftraggeber erklärt sich auch nach Abwicklung des Vertragsverhältnisses mit dem Erhalt von Informationsmaterial des Auftragnehmers einverstanden. Der Auftragnehmer setzt voraus, dass der Besteller für die Sicherung seiner Datensätze selbst sorgt Eine Sicherung der von dem Auftraggeber übermittelten Daten durch den Auftragnehmer erfolgt nicht. Die vom Auftraggeber übermittelten Bilddateien werden nach Durchführung des Auftrages gelöscht.
§ 10 Gerichtsstand
Soweit der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, wird der geschäftliche Hauptsitz des Auftragnehmers als ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten vereinbart.
§ 11 Sonstiges
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarungen als unwirksam erweisen oder bei Durchführung des Vertrages ergänzungsbedürftige Vertragslücken offenbar werden, so berührt dies weder die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen noch die Wirksamkeit dieses Vertrages im Ganzen. Die Vertragspartner verpflichten sich vielmehr bereits heute, die unwirksame Bestimmung so auszulegen, zu ergänzen, umzudeuten oder zu ersetzen beziehungsweise die Vertragslücke so auszufüllen, dass der mit der unwirksamen Bestimmung verfolgte beziehungsweise der durch die Vertragslücke gefährdete wirtschaftliche Zweck bestmöglich erreicht wird.
Stand: November 2019